Johannes Pietsch, Lobmyrgasse 7 /86, 1160 Wien, Österreich/Austria

Abschnitt 1: Standardbestimmungen

Allgemeines

Dieser Vertrag wird mit Johannes Pietsch (Im Folgenden Unternehmer genannt) abgeschlossen. Der Name media @ pietsch ist bloße Geschäftsbezeichnung.

Gültigkeit der Bestimmungen

Für alle mit dem Unternehmer geschlossenen Verträge gelten jedenfalls die Standardbestimmungen dieses Abschnitts (Abschnitt 1), soweit spätere Abschnitte – sie treten zu Abschnitt 1 ergänzend hinzu – keine gegenteiligen Bestimmungen treffen (lex specialis – Regel). Im Übrigen ist die Anwendung mehrerer Abschnitte gleichzeitig in Bezug auf einen Kunden möglich, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Eigentumsverhältnisse und Immaterialgüterrechte

Eine vom Unternehmer programmierte Webseite bleibt in dessen Eigentum. Der Kunde ist nicht befugt, Änderungen an dieser vorzunehmen. Handelt er gegen diese Bestimmung, gehen alle nachteiligen Folgen daraus zu seinen Lasten. Die erstellte Software ist geistiges Eigentum des Unternehmers, dem alle Rechte insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Aufführungs- und das Senderecht aber auch Vermietung, Bearbeitung und Wartung der Software zustehen. Unterlagen, Ausarbeitungen, Vorschläge usw sind geistiges Eigentum des Unternehmers und dürfen nicht vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt sind alle Unterlagen ohne Verzug zurückzugeben oder zu vernichten bzw zu löschen; dies gilt ebenso bei Beendigung der Geschäftsbeziehungen der Vertragsteile, insbesondere bei Kündigung durch den Kunden oder durch den Unternehmer. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigenmächtig Kopien der Software herzustellen. Ebenso untersagt ist die Dekompilierung der Software.

Verantwortung für den Betrieb von Domainadressen und E-Mails

Die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für den Betrieb von Domainadressen, Webseiten und E-Mail-Verkehr trägt der Kunde selbst. Erwachsen dem Unternehmer durch rechtswidriges Verhalten des Kunden Nachteile, so ist Letzterer dem Unternehmer gegenüber zur vollständigen Schadloshaltung verpflichtet.

E-Mail

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtswirksame Erklärungen beider Vertragsteile (insbesondere Vertragsschluss, Kündigungen durch den Unternehmer, Rechnungen etc) auch über E-Mail stattfinden können (gilt nicht für Kündigungen durch den Kunden), und zwar in Kenntnis der Risiken einer Übermittlung per Internet. Um Irrtümer über Zeitpunkt und Umfang einer Kündigung zu vermeiden, ist eine solche seitens des Kunden jedoch nur mittels den hierfür vom Unternehmer vorgesehenen und bereitgestellten Formularen durch Versenden mit der Post oder Faxen möglich (vgl hierzu auch den Punkt "Kündigung/Vertragsverlängerung" dieser AGB).

Zahlungsbedingungen

Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Vertragsabschluss fällig, periodische Zahlungen ab dann je nach Verrechnungsperiode. Der Kunde gerät mit Versäumnis der genannten Fristen automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Rechnungs- und Erlagscheingebühr

Bei Zusendung eines Erlagschein und/oder einer Rechnung auf dem Postweg wird dem Kunden eine, zusätzlich zum vertraglichen Entgelt anfallende, gesonderte Gebühr in Höhe von EUR 3,00 verrechnet.

Zahlungsverzug

Bei verspäteter Zahlung schuldet der Kunde auch ohne Verschulden dem Unternehmer Verzugszinsen in der Höhe von 10 Prozent sowie den Ersatz von Mahnspesen und der Kosten außergerichtlicher Verfolgung von Ansprüchen. Pro Mahnung wird eine Pauschalgebühr von EURO 10,-- verrechnet. Ab der zweiten Mahnung ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen einzustellen (Zug-um-Zug-Prinzip). Das Recht des Unternehmers das vereinbarte Entgelt einzufordern bleibt hiervon jedoch unberührt. Bei Bezahlung sämtlicher Rückstände erfolgt die neuerliche Leistungsaufnahme durch den Unternehmer umgehend. Im Übrigen werden im Falle eines Zahlungsrückstandes eingehende Zahlungen zuerst auf Spesen und Zinsen, dann auf die älteste offene Forderung angerechnet, sodass die Bezahlung des Jahresentgelts erst dann rechtswirksam erfolgt ist, wenn sämtliche Rückstände abgedeckt sind. Soweit eine monatliche Zahlungsweise vereinbart ist, kann der Unternehmer bei einem Verzug von mehr als einer Rate die Zahlungsweise für den Kunden derart verpflichtend umstellen, dass bei Eintritt obiger Bedingung die Bezahlung ab sofort für das laufende Verrechnungsjahr im Vorhinein fällig wird.

Änderungen der Entgelte/Preise

Es ist Recht des Auftragnehmers die Preise für neue Verrechnungsperioden zu erhöhen, sofern dies nicht gegen die guten Sitten verstößt. Es ist die Pflicht des Kunden, sich regelmäßig über die aktuellen Preise mittels der Internetseite des Unternehmers zu informieren. Allfällige Unkenntnis von neuen und/oder geänderten Preisen fällt zu Lasten des Kunden. Eine Preisänderung tritt mit der nächsten vom Kunden zu leistenden Zahlung für die neue Verrechnungsperiode in Kraft. Ist der Kunde mit der neuen Entgelthöhe nicht einverstanden, so steht es ihm frei, den Vertrag mit Wirksamkeit für die nächste Verrechnungsperiode zu kündigen. Das Recht des Unternehmers Entgeltrückstände und wie unter dem Punkt beschriebene Entschädigungen zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Es ist Pflicht des Kunden, sich regelmäßig mittels der Internetseite (insbesondere Bereich AGB) des Unternehmers über die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu informieren. Allfällige Unkenntnis von neuen und/oder geänderten AGB fällt zu Lasten des Kunden. Die jeweiligen Verträge mit den Kunden werden, unbeschadet der im nächsten Absatz folgenden Bedingungen, zu den per Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden AGB abgeschlossen. Der Unternehmer hat das Recht eine Änderung dieser AGB vorzunehmen, soweit eine Änderung nicht gegen die guten Sitten verstößt. Ist der Kunde mit den neuen AGB, die auf der Internetseite des Unternehmers veröffentlicht werden, nicht einverstanden, so kann er den Vertrag mit sofortiger Wirkung innerhalb von 4 Wochen kündigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die neuen AGB als genehmigt. Bei Kündigung wird das bis zu diesem Zeitpunkt bereits entrichtete Entgelt entsprechend dem noch verbleibenden Zeitraum anteilig rückerstattet. Das Recht des Unternehmers Entgeltrückstände und wie unter dem Punkt beschriebene Entschädigungen zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

Abgaben und Preise

Alle sich aus diesem Vertragsverhältnis oder der damit verbundenen Tätigkeit des Unternehmers ergebenden Abgabenschuldigkeiten mit Ausnahme von Einkommenssteuern des Unternehmers trägt der Kunde. Wird der Unternehmer für solche Abgaben in Anspruch genommen, wird der Kunde den Unternehmer schad- und klaglos halten. Alle Preise in diesem Vertrag, auf den Preislisten und Mustervorlagen werden inklusive Umsatzsteuer angegeben.

Ausschluss der Zurückhaltung

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

Termine

Der Unternehmer ist bemüht, nach Möglichkeit den Terminwünschen des Kunden nachzukommen. Arbeitsüberlastungen des Unternehmers können aber zu entsprechenden Verschiebungen führen.

Höhere Gewalt

Der Unternehmer kann nicht für Fälle höherer Gewalt zur Verantwortung gezogen werden, auch wenn sie in seine Sphäre fallen. Er haftet insb nicht für Systemausfälle und vergleichbare technische Probleme, die er nicht zu vertreten hat.

Gewährleistung

Der Unternehmer gewährleistet, dass die programmierte Software frei von wesentlichen Mängeln ist. Für unwesentliche Mängel besteht keine Gewährleistung. Die so gestaltete Gewährleistung für einmalige Leistungen beträgt 6 Monate. Besteht jedoch zwischen Unternehmer und Kunden ein Dauerschuldverhältnis, aus dem periodisch Entgelte zu leisten sind, gewährleistet der Unternehmer für die Leistungen aus diesem Dauerschuldverhältnis die wesentliche Funktion der Software für die Dauer des aufrechten Vertrages, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Dass die Software absolut fehlerfrei läuft, kann also nicht garantiert werden. Wesentliche Beeinträchtigungen der Funktion werden jedoch durch den Unternehmer innerhalb angemessener Zeit behoben. Kein Mangel liegt vor, wenn das System lediglich aufgrund von zahlreichen Zugriffen überlastet ist. Das Recht auf Preisminderung und das Recht auf Wandlung sind ausgeschlossen. Der Unternehmer leistet keine Gewähr dafür, dass der vom Kunde beantragte Domain- bzw Subdomain-Name nicht bereits vergeben ist. Ist dies jedoch der Fall, hat der Kunde das Recht, einen anderen entsprechenden Namen zu wählen. Der Unternehmer gewährleistet, dass die von ihm programmierten Webseiten auf dem Browser Microsoft Internet Explorer & Mozilla Firefox in der bei Programmierung der Webseiten aktuellen Version frei von wesentlichen Mängel funktionieren. Dass die Webseiten von anderen Browsern dargestellt werden können, wird nicht gewährleistet.

Haftung

Der Unternehmer haftet für Schäden, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Beweislast dafür liegt also beim Kunden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Das gilt insb auch für Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass eine Webseite nicht benützt werden kann. Der Unternehmer haftet für Schäden, die seine Gehilfen bzw Dienstnehmer verursachen, gemäß § 1313a nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig verursacht wurde, die zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich nötig war.

Anfechtungsverzicht

Die Vertragsteile erklären, dass ihnen nach den derzeit gegebenen Verhältnissen der wahre Wert des Vertragsgegenstandes bekannt ist und sie Leistung und Gegenleistung als beiderseits angemessen anerkennen, sodass eine Anfechtung der abgeschlossenen Verträge wegen Irrtums ausgeschlossen erscheint und sie auf eine solche auch ausdrücklich verzichten.

Auflösung

Der Unternehmer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigen Gründen, insbesondere wegen Verzug (ab der zweiten Mahnung) oder wegen Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen oder wenn der Kunde im Verdacht steht, im Rahmen seiner Webseiten oder mittels E-Mails rechtswidrige (insb strafbare) Handlungen zu begehen, mit sofortiger Wirkung aufzulösen und/oder seine Leistungen umgehend einzustellen. In diesem Fall hat der Unternehmer Anspruch auf die Bezahlung aller vertraglich geschuldeten Entgelte bis zum nächsten regulären Kündigungstermin (Kündigung durch Kunden, vgl Bestimmungen dazu) und auf Ersatz etwaiger Stehzeiten danach oder frustrierter Aufwendungen, sowie Anspruch auf Ersatz jeglichen entstandenen Schadens.

Kündigung / Vertragsverlängerung

Dauerschuldverhältnisse (insb Providervertrag, vgl Abschnitt 2) können unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf eines jeden Verrechnungsjahres ausschließlich schriftlich gekündigt werden (vgl hierzu auch den Punkt .E-Mail. dieser AGB). Die Kündigung hat außerdem unter Einhaltung der Formerfordernisse gemäß nachstehenden Punktes .Formerfordernisse bei Vertragsbeendigung. zu erfolgen. Andernfalls verlängert sich der Vertrag (unter Zugrundelegung der aktuellen AGB und Preise) mit dem Unternehmer automatisch um ein weiteres Jahr. Insbesondere die Kündigung der Bereitstellung von Domainnamen mit der Endung .info und .biz ist jedoch frühestens nach Ablauf von 2 Jahren, mit der Endung .tv nach Ablauf von 3 Jahren möglich. Im Übrigen ergeben sich besondere Bedingungen für die Vertragslaufzeit betreffend Domainnamen aus der jeweilig relevanten Informations-Internetseite des Unternehmers.

Formerfordernisse bei Vertragsbeendigung

Eine Vertragsbeendigung (insb Kündigung) durch den Kunden kann ausschließlich schriftlich durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Der Wortlaut muss alle notwendigen Informationen des Kunden beinhalten.

Zessionsverbot

Die Übertragung von zwischen Unternehmer und Kunden geschlossenen Verträgen sowie die Abtretung von Rechten und Übertragung von Pflichten aus diesen Verträgen ist ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmers unzulässig.

Aufrechnungsverbot

Alle Forderungen aus Verträgen zwischen Unternehmer und Kunden unterliegen einem Aufrechnungsverbot. Das Aufrechnungsverbot kommt dann nicht zur Anwendung, wenn die betreffende Forderung vom Unternehmer ausdrücklich anerkannt wurde.

Verjährung

Ansprüche aus den Verträgen können von beiden Vertragspartnern nur innerhalb von 3 Jahren ab ihrer Entstehung geltend gemacht werden.

Auslegungsregeln

Auf das Vertragsverhältnis sind - unbeschadet der gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen - auch dann die Regeln eines zweiseitigen Handelsgeschäftes anwendbar, wenn der Kunde kein Kaufmann sein sollte. Sollten einzelne Bestimmungen der Verträge oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt der Verträge bzw der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

Nebenabreden

Wer die Vereinbarung von Nebenabreden oder Änderungen dieser AGB oder der Musterverträge und Preislisten behauptet, dem obliegt der schlüssige Beweis darüber.

Verbraucherschutzbestimmungen

Die Verbrauchern gesetzlich zwingend zustehenden Rechte, insb nach dem KSchG, werden durch diese Geschäftsbedingungen nicht berührt. Verbraucher im Sinne des KSchG sind berechtigt, innerhalb von 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten.

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Den Vertragsbeziehungen liegt österreichisches Recht zugrunde. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UNCITRAL-Kaufrechtsübereinkommen, CISG) ist ausgeschlossen. Für die Beilegung von Streitigkeiten über die Gültigkeit der Vertragsbeziehungen, aus den Vertragsbeziehungen und nach Beendigung der Vertragsbeziehungen wird das dem Streitwert nach zuständige Gericht für Handelssachen in 1030 Wien ausschließlich für zuständig erklärt.

Abschnitt 2: Providervertrag

Vertragszweck bei Providerverträgen

Der Unternehmer tritt hierbei als Internetprovider auf, und vermittelt dem Kunden zu diesem Zweck primär Domainnamen und Mailadressen. Dabei handelt es sich vor allem um die auf der Internetseite des Unternehmers angebotenen Domainpakete. Weiters werden die zur Nutzung der Domainnamen und Mailadressen notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt. Der zwischen dem Unternehmer und dem Kunden dazu vereinbarte Vertrag ist daher als Providervertrag zu interpretieren, wie dieser, unbeschadet dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, üblicherweise abgeschlossen wird.

nic.at als Vertragspartner

Der Unternehmer vermittelt dem Kunden in Vollmacht für nic.at den vertragsgegenständlichen Domainnamen. In Bezug auf den zugeteilten Domainnamen schließt der Kunde den Vertrag sowohl mit dem Auftraggeber als auch mit nic.at ab. Gegenüber nic.at gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von nic.at., welche auf der Homepage des genannten Unternehmens zugänglich sind. Gegenüber dem Unternehmer gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Providerwechsel

Bei über den Unternehmer registrierten Domainnamen wird der Kunde als dessen Inhaber eingetragen. Ein Wechsel mit dem Domainnamen zu einem anderen Provider ist daher grundsätzlich möglich. Das Vertragsverhältnis mit dem Unternehmer wird durch einen derartigen Wechsel aber nicht berührt. Somit ist eine gesonderte Kündigung des mit dem Unternehmer geschlossenen Vertrages erforderlich.

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